Reinhold Sendker  
Mitglied des Deutschen Bundestages
  Aktuell aus Berlin 17.03.2020
  Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
  die Corona-Krise wirft bei Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern viele Fragen von existenzieller Bedeutung auf. Anbei übersende ich Ihnen daher eine Zusammenstellung der Antworten auf die dringlichsten Fragen im Zusammenhang mit den Maßnahmen bezüglich des Corona-Virus.
  Ebenfalls anbei finden Sie die Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur
  weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland, die die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder gestern vereinbart haben.
 
  Auswirkungen des Coronavirus
  Informationen und Unterstützung
  für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  1. Maßnahmenpaket
  Die große Koalition tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen:
  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer- beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14
  2. Kurzarbeitergeld
   Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
   Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
   Hotline: 0800 45555 20
   Internet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus- informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
   Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a- kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
         
   Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
  3. Steuern
   In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/fi nanzamtsuche_node.html
   Als mögliche Maßnahmen können beispielweise in Betracht kommen: Herabsetzen der Vorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
   Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
   Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html
  4. Liquiditätshilfen
   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu- coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der- wirtschaft.html#unterstuetzung
  Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
   KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona- Hilfe-Unternehmen.html
  Hotline KfW: 0800 539 9001
  5. Exportwirtschaft
   Exportkreditgarantien: https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
   Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
             
   Ausfuhrgenehmigungen:
  Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
  6. Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
   Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder.
   https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus- arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
   https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei- kinderbetreuung.html
  7. Allgemeine Infos
   Hotlines für Unternehmen
  Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
   Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
  Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:: Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
   Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
   Informationen für Tourismusbranche
  über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes: https://corona-navigator.de/
        
   Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
  I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
  Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.
  Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
  II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
  - Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  - Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  - Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
  Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  - alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere
  Outlet-Center
  - Spielplätze.
  III. Zu verbieten sind
  - Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
  Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
  im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
  Glaubensgemeinschaften.
  IV. Zu erlassen sind
  - Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
   
   - in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  - Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus
  zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl,
  Hygienemaßnahmen und -hinweise
  - Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu
  touristischen Zwecken genutzt werden können,
  - Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18
  Uhr zu schließen sind.